Kostenübernahme Die Krankenkassen bezahlen für Zahnersatz einen Festzuschuss, der sich nach dem Zahnbefund, nicht nach der gewählten Therapie richtet. Als Zahnersatz gelten Kronen, Brücken, Prothesen, kombinierte Versorgungsformen und implantatgetragene Kronen, Brücken oder Prothesen. Nicht dazu gehören Zahnfüllungen, Gold- oder Keramik-Inlays. Die Höhe des Festzuschusses orientiert sich an den Kosten der Regelversorgung. Unter Regelversorgung verstehen die Krankenkassen jene zahnärztlichen und zahntechnischen Leistungen, die zur Gesunderhaltung bei einem bestimmten Befund medizinisch notwendig und in diesem Behandlungsfall üblich sind. Wer in seinem Bonusheft eine jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt lückenlos über fünf Jahre nachweisen kann, bekommt von seiner Krankenkasse eine Erhöhung des Festzuschusses um 20 Prozent. Bei Nachweis von zehn Jahren erhöht sich der Bonus um 30 Prozent. Für Versicherte mit geringem Einkommen gilt die Härtefallregelung, bei der die gesamten Kosten der Regelversorgung von den Kassen übernommen werden. Wenn sich Patient und Zahnarzt für einen Zahnersatz entscheiden, so wird zunächst ein Heil- und Kostenplan erstellt und bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht. Die Kasse informiert dann über die Höhe ihres Zuschusses. Ein großer Teil der Kosten beim Zahnersatz entfällt auf die Arbeit des Zahnlabors.
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© Zahnarztpraxis Dipl.-Stom. Katrin Lautenbach